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Einfuhrbestimmungen für Neuseeland
TNZ EL Te Puia Rotorua 1300

Was darf (nicht) mit ins Gepäck oder überhaupt ins Land?

 

Jeder, der vor seiner großen Reise steht und aufgeregt anfängt, sein Gepäck vorzubereiten, stößt auf die Frage: Was darf ich eigentlich nach Neuseeland mitnehmen bzw. einführen?

Du wirst mit Sicherheit gemerkt haben, wie schwer es ist, für eine so lange Reise leicht und praktisch zu packen. Und dann will noch das eine oder andere emotionale Andenken mitgenommen werden, oder am Tag der großen Reise wird das Abschiedsgeschenk der Familie oder Freunden im Handgepäck verstaut.

Aber wie verhält es sich denn nun mit den Einfuhrbestimmungen für Neuseeland? Dass kurz vor der Landung in Neuseeland im Flugzeug die so genannte "Passenger Arrival Card" ausgefüllt werden muss, behandeln wir auf einer gesonderten Seite. Im folgenden Bericht werdet ihr über alle Tipps und Tricks bezüglich Handgepäck, aufgegebenes Gepäck sowie Legales und Illegales bei der Einfuhr, Deklaration und Pakete von Zuhause informiert.

Was darf nicht ins Handgepäck?

Verbotene Gegenstände im Handgepäck / in der Flugzeugskabine:
 

  • Gewehre, Feuerwaffen und Waffen

    Alle Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können oder in der Lage sind, ein Projektil abzugeben, sind grundsätzlich nicht erlaubt. (z.B. Pistolen, Gewehre, Armbrüste, Harpunen, Feuerzeuge oder auch Spielzeugpistolen, usw.)

 

  • Spitze oder scharfe Waffen/Objekte

    Generell sollten scharfkantige und spitze Objekte wie Äxte, Pfeile, Speere, Macheten, Messer, Skalpelle, Schlittschuhe, Wanderstöcke oder Skistöcke oder Werkzeuge, die als solche Waffen verwendet werden können (Teppichmesser, Bohrer, etc.) niemals im Handgepäck verstaut werden.

 

  • Stumpfe Instrumente

    Hier sind beispielsweise Baseballschläger, Keulen, Golfschläger, Skateboards, Billardstöcke, Angelruten, Paddel und ähnliche Dinge gemeint. Alle Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können oder in der Lage sind ein Projektil abzugeben, sind grundsätzlich nicht erlaubt. (z.B. Pistolen, Gewehre, Armbrüste, Harpunen, Feuerzeuge oder auch Spielzeugpistolen, usw.)

 

  • Sprengstoffe und brennbare Stoffe

    Hochentzündliche Stoffe wie Sprengstoffe stellen eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Fluggästen und Besatzung dar. Dazu gehören unter anderem Munition, Zünder, Minen, Feuerwerkskörper, brennbare Flüssigkeiten, Farbe in Sprühdosen, alkoholische Getränke von mehr als 70% vol. etc.

 

  • Chemische und toxische Stoffe

    Hier gilt das Gleiche wie in Punkt 4 beschrieben. Toxische und chemische Stoffe können Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit aller an Bord befindlichen Personen darstellen und sind somit absolut tabu im Handgepäck. (z.B. Säuren, ätzende Stoffe, Betäubungsspray, biologische gefährliches Material wie verseuchtes Blut, Feuerlöscher und Batterien, die auslaufen können).
    Achtung: Batterien in MP3 Playern oder Kameras etc. sind in der Regel unproblematisch. Es kann allerdings vorkommen, dass diese beschlagnahmt werden. Ist dies der Fall, können in Neuseeland neue Batterien erworben werden.

 

  • Flüssigkeiten

    Für Flüssigkeiten gelten gesonderte Regelungen. Sie sind nicht grundsätzlich verboten, dürfen jedoch nur in bestimmter Menge mit an Bord genommen werden.

    Hier gilt das Gleiche wie bei Sprengstoffen und brennbaren Stoffen beschrieben. Toxische und chemische Stoffe können Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit aller an Bord befindlichen Personen darstellen und sind somit absolut tabu im Handgepäck. (z.B. Säuren, ätzende Stoffe, Betäubungsspray, biologische gefährliches Material wie verseuchtes Blut, Feuerlöscher und Batterien, die auslaufen können).
     
    Einzelbehälter mit anderen Flüssigkeiten dürfen maximal ein Fassungsvermögen von 100 ml haben. Sie müssen in wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastiktüten mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt werden.
    Zu den Flüssigkeiten, die mit an Board dürfen, gehören Lotionen, Pasten, Gels, Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Aerosole, Rasierschaum und Parfum sowie Flüssigkeiten mit ähnlicher Konsistenz.

 

Ausnahmen für Flüssigkeiten:
Wird die Flüssigkeit während des Fluges aus medizinischen oder diätischen Gründen benötigt oder handelt es sich um Babynahrung, darf sie mit an Bord genommen werden. Selbstverständlich muss man den Grund für den Bedarf nachweisen können, ggf. ärztlich bestätigen lassen.

Wenn eine Flüssigkeit nach dem Kontrollpoint, an dem die Boardkarten kontrolliert worden sind, erworben wird und sich diese in einer manipulationssicheren Verpackung mit Kaufnachweis von diesem Tag befindet, darf sie selbstverständlich behalten werden.
Dies ist besonders wichtig, wenn man an einem weiteren Flughafen umsteigen muss! Ist die Verpackung nicht manipulationssicher, wird die Ware konfisziert! Somit sollte die Verpackung verschlossen bleiben, bis man sein Ziel erreicht hat.

Werden Flüssigkeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens oder auf einem anderen Gemeinschaftsflughafen erworben und befinden sich in einer manipulationssicheren Verpackung mit entsprechendem Nachweis, müssen sie nicht abgegeben werden.

Erwirbt man Flüssigkeiten an Bord eines Flugzeuges und befindet sich auch diese in einer manipulationssicheren Verpackung mit Nachweis über den Kauf, darf sie selbstverständlich im Besitz des Käufers bleiben.
 

Aufgegebenes Gepäck und Kontrolle?

Diese Gegenstände sind im aufgegebenen Gepäck verboten:

Feuerzeuge, Gase (Propan, Butan), brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe aller Art, reaktive Stoffe (auch Magnesium), Sprengstoffe und Sprengkörper (auch Detonatoren), toxische oder infektiöse Stoffe (infiziertes Blut, Rattengift), radioaktives Material, Korrosionsmittel, Oxidationsmittel, organische Peroxide und Komponenten von Fahrzeugkraftstoffsystemen, in denen Kraftstoff enthalten war.

 

WICHTIGER HINWEIS:

Es erfolgt keine Strafe dafür, wenn etwas mitgebracht und deklariert wird.
Schlimmstenfalls muss damit gerechnet werden, dass diese Dinge beschlagnahmt werden.
Eine Strafe erfolgt nur, wenn etwas nicht deklariert wird, es aber deklarierungspflichtig ist!
Also - lieber zu viel als zu wenig auf der Einreisekarte angeben!

 

Das darf (nicht) nach Neuseeland:

  • Bei Alltagsutensilien sollte man aufpassen. Folgende Gegenstände sind nicht auszuschließen, sollten aber vorher gründlich gereinigt werden: (Wander-)Schuhe, Campingzubehör (z.B. Zelt, Schlafsack,...), Jagd- und Reitausrüstung, Golfausrüstung und andere Sportgeräte, also Dinge die draußen benutzt werden. Kurz gesagt: alles was zuvor in Berührung mit Tieren, Pflanzen oder Wasser gekommen ist (inklusive Neoprenanzug), wird bei der Einreise kritisch geprüft. Da hilft es auch nicht, alles in Tüten oder Folie einzuwickeln! Dies dient zum Schutz der neuseeländische Natur.
     
  • Lebensmittel und Tierprodukte sind schwierig, aber nicht unmöglich. Als allgemeine Regel gilt, dass alles deklariert werden muss, ansonsten wird es teuer! Das einzige, was unproblematisch eingeführt werden kann, sind kommerziell verpackte Lebensmittel (z.B. Schokolade, Kekse, etc.) Voraussetzung ist, dass diese ungeöffnet und noch haltbar sind!
     
  • Pflanzen und -erzeugnisse: Früchte, Nüsse, Gemüse, Samen, Pilze, Zuckerrohr, Blumen, Holz, Rinde, Pflanzenteile, Bambus und Stroh, sogar religiöse Opfergaben oder zur medizinischen Verwendung mitgebrachte Pflanzen/-erzeugnisse werden genau unter die Lupe genommen.
     
  • Aufpassen: auf Samen und Blumen sollte verzichtet werden. Bei hölzernen Gegenständen, die ihr mitbringen möchtet, ist es zwar nicht unmöglich, dennoch müsst ihr euch darauf einstellen, eure Sachen erst einmal abgeben zu müssen. Diese werden dann ins Labor geschickt und geprüft oder auch behandelt, damit sie keine Gefahr für die neuseeländische Natur darstellen können. Dabei kann es passieren, dass Kosten auf euch zukommen.
     
  • Tierprodukte, wie Federn, Muscheln, Häute, Rohwolle, Insekten oder Knochen werden mit sehr geringen Chancen zugelassen. Lebensmitte wie frisches Obst und Gemüse, Fisch und Fleisch dürfen nicht eingeführt werden. Auch bei Eiern, Bienen- und Milchprodukten raten wir davon ab, diese mitzubringen.

Infos auf Deutsch

Das Ministry of Primary Industries hat eine Broschüre in deutsch herausgegeben, die man hier herunterladen kann.

 

© Foto: S. Hopf / Reisebine

 

 

 

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