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NZeTA-Visum für 90 Tage
NL PassNZ5 1300

Das elektronische Visum für bis zu 3 Monaten Aufenthalt in Neuseeland

 

Alle Staatsangehörige eines Visa Waiver Country müssen seit Oktober 2019 vorab eine Electronic Travel Authority (ETA) beantragen, auch NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) genannt.
Genau genommen ist das neue NZeTA kein Visum, aber der Einfachheit halber bezeichnen wir es im Text als Visum!

Durch die Einführung eines Visums verspricht sich die neuseeländische Regierung eine Beschleunigung und mehr Sicherheit bei der Einreise. Die elektronische Einreisegenehmigungspflicht gilt übrigens auch für den Transitbereich!

Die neuseeländische Regierung warnt davor, dass man ohne gültiges Visum am Flughafen nicht einchecken kann. Es gibt zwar die Möglichkeit beim Einchecken das Visum zu beantragen, allerdings sollte man das nur als allerletzte Alternative in Betracht ziehen, da eine so kurzfristige Antragsstellung nicht immer rechtzeitig bearbeitet und das Visum eventuell nicht erteilt werden kann. Und das bedeutet… kein Visum - kein Flug!

Gleichzeitig hat Neuseeland eine Touristensteuer eingeführt, die zusammen mit dem Visum bezahlt werden muss.
Weitere Informationen dazu weiter unten

 

Es gibt zwei Möglichkeiten
das Visum zu beantragen

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1. Online beantragen

Die Online-Beantragung des elektronischen Touristenvisums geht relativ einfach & schnell über die Immigration NZ-Website und dauert etwa 5-10 Minuten. Die Beantragung über die Website des neuseeländischen Immigration-Office kostet 23 NZ$ pro Person.
 

zur NZeTA-Beantragung

Der obige Link führt zur neuseeländischen Immigration-Behörde

 
2. Per App beantragen

Alternativ zur Online-Variante kann man sein Visum auch mittels einer App beantragen. Die App gibt es sowohl für IOS- als auch Android-Systeme. Sie ist schnell und einfach zu nutzen und bietet eine bessere Datengenauigkeit, daher empfiehlt die neuseeländische Regierung diesen Weg der Beantragung.
Wir aber sagen: Achtung, die App ist 100 MB schwer und man weiß nie, worauf sie im Smartphone alles zugreift.

Die Beantragung des Visums über die App kostet 17 NZ$.

Die NZeTA App für Android-Geräte kann man → hier kostenlos herunterladen und zum Apple App Store geht es → hier.

 

Fragen & Antworten zum
Touristenvisum NZeTA

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Wer muss ein Visum beantragen?

Egal, ob man mit dem Flugzeug oder dem Schiff nach Neuseeland reist, ab dem 1. Oktober 2019 braucht man vorab ein Visum, um neuseeländischen Boden betreten zu dürfen. Auch Geschäftsreisende, die sich bis zu 3 Monat in Neuseeland aufhalten möchten, benötigen ein Visum.

Selbst, wenn Neuseeland nur als Transitland dient und man gar nicht in das Land einreisen möchte, benötigt man ein e-Visum. Das heißt, auch für den Aufenthalt im Transitbereich wird ein Visum benötigt.

Kinder jeden Alters (auch Babys) brauchen ebenfalls ein Visum und zahlen sowohl für das Visum wie auch für die Touristensteuer den vollen Preis. Eine Kinderermäßigung gibt es nicht.

Ausgenommen sind Reisende mit einem australischen oder neuseeländischen Reisepass.

 

Wie lang ist das Visum gültig?

Das Visum ist ab dem Tag der Einreise 2 Jahr gültig. In diesem Zeitraum sind beliebig viele Einreisen mit einer Dauer von jeweils maximal 90 Tagen möglich. Die neuseeländische Einwanderungsbehörde empfiehlt den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen, da eine Bearbeitung des Antrags bis zu 3 Tage dauern kann.

 

Welche Informationen muss ich bei der Visumbeantragung angeben?

  • Reisepassinformationen wie zum Beispiel der vollständige Name, das Geburtsdatum, etc. (der Pass muss 3 Monate länger gültig sein als die geplante Reise)
  • Kontaktdaten wie die E-Mail-Adresse
  • Informationen warum man nach Neuseeland reisen möchte (so soll herausgefunden werden, ob man nur für medizinische Behandlungen einreisen will)
  • Kreditkartendaten (Visa / Mastercard)

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Man muss ...

  • bei guter Gesundheit sein (man wird während der Visa-Beantragung gefragt, ob man wegen einer medizinischen Behandlung nach Neuseeland kommt),
  • von gutem Charakter sein (Stichwort: Vorstrafe!),
  • der Inhaber eines Passes der "Visa Waiver Countries" sein,
  • mind 1.000 NZ$ pro Reisemonat zur Verfügung haben (400 NZ$ pro Monat bei vorab bezahlten Pauschalreisen). Für Stichproben sollte man seine Online-Banking-Zugangsdaten bei der Ankunft bereithalten,
  • ein bereits bezahltes Rückflugticket haben (Prüfung erfolgt VOR dem Check-in)
  • sich insgesamt nicht mehr als 6 Monate pro 12 Monaten in Neuseeland aufhalten (obwohl das Visum mehrere Einreisen pro Jahr erlaubt)

 

Wie läuft die Beantragung per App ab?

Die Beantragung des NZeTA-Visums mithilfe der offiziellen App ist tatsächlich sehr einfach und dauert etwa 10 Minuten.

In 4 einfachen Schritten kommt man ganz schnell an sein Visum:

1. Schritt: Reisepass einscannen
Dafür muss man der App gestatten, auf die Handy-Kamera zuzugreifen. Danach hält man das Handy so auf die laminierte Seite des Reisepasses, dass die Zeile mit dem Namen und der Passnummer abgescannt werden kann.

2. Schritt: Foto machen
Um ein Foto machen zu können, muss man nur den Anweisungen der App folgen und gerade in das angezeigte Oval schauen. Fertig! (Hinweise hier als PDF)

3. Schritt: Fragen zur Person
Bei diesem Schritt muss man 5 Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Gefragt wird man u.a. ob man Besucher ist oder sich nur im Transitbereich aufhält, ob man Australischer Staatsbürger ist (Australian Citizen), ob man vorbestraft ist und ob ein Einreiseverbot für Neuseeland für dich besteht.
Nun wird noch nach dem Geburtsland gefragt und man muss eine E-Mail-Adresse angeben.

4. Schritt: Bezahlung
Hat man alles beantwortet und ausgefüllt, erscheint der zu zahlende Betrag von 52 NZ$ (17 NZ$ Visumgebühr plus 35 NZ$ - ab 10/24 100 NZ$ Touristensteuer). Damit man den fälligen Betrag bezahlen kann, muss man erst noch einer Einwilligungserklärung zustimmen und dann seine Kreditkartendaten eingeben.
Jetzt kann es bis zu 72 Stunden dauern, bis man per E-Mail die Bestätigung des Visums erhält.

 

Muss man seinen zweiten Vornamen bei der Beantragung mit angeben?

Ja, denn der Name im Visa-Antrag muss exakt der gleiche wie auf dem Reisepass sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Visum ungültig. Daher ist es wichtig nach der Beantragung zu kontrollieren, ob der vollständige Name angegeben wurde und dieser richtig geschrieben ist. Also bitte auch auf Tippfehler achten!

Sollte sich ein Fehler eingeschlichen oder man den 2. oder 3. Namen vergessen haben, muss man sich unbedingt vor der Einreise um eine Korrektur der Angaben kümmern.
Dies kann man über folgenden Link zur neuseeländischen Immigration Website tun (Link ist zeitweise offline).

 

Wie kann man seinen Visa-Status überprüfen?

Ist man sich nun nicht sicher, ob das Visum bereits erteilt wurde, kann man seinen Visa-Status über die Immigration New Zealand Website checken.

 
 

Fragen & Antworten zur
Touristensteuer

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Was kostet die Touristensteuer?

Die Touristenabgabe (Visitor Conservation and Tourism Levy, auch IVL genannt) beläuft sich auf 35 NZ$ und muss bei der Beantragung des E-Visums mitbezahlt werden. Ab 1. Oktober 2024 erhöht sich diese Abgabe auf 100 NZ$.

 

Warum muss ich eine Touristensteuer zahlen?

Der Tourismus in Neuseeland boomt seit einigen Jahren gewaltig und die Besucherzahlen steigen jährlich an. Um diesem Ansturm an Neuseeland- Fans gerecht werden zu können, hat sich die neuseeländische Regierung dazu entschlossen, eine Touristensteuer (Visitor Conservation and Tourism Levy) einzuführen. Das Geld soll zur einen Hälfte in die Infrastruktur des Landes investiert werden und zur anderen in den Naturschutz fließen.

 

Wer muss die Touristensteuer bezahlen?

  • jeder Reisende, der neuseeländischen Boden betreten möchte, egal ob per Flugzeug oder Schiff
  • Geschäftsreisende, die dem Visa Waiver Program angehören
  • Reisende, die ihre neuseeländischen Familien besuchen wollen, aber keine neuseeländische Staatsbürgerschaft haben
  • Studenten mit einem Visum für 12 Monate oder weniger
  • Working Holiday Maker
  • Personen mit einem Arbeitsvisum für 12 Monate oder weniger
     

Ausnahmen:

  • australische und neuseeländische Staatsbürger
  • Bewohner der meisten pazifischen Inseln wie Fiji, Papua Neuguinea, etc.
  • Bewohner der Cook Islands, Tokelau und Niue, die eine neuseeländische Staatsbürgerschaft haben
  • Personen mit einem Diplomaten-, Militär-, Mediziner- oder Humanitätsvisum
  • Personen mit einem Transitvisum (eingeschlossen das Antarctic Traveller Transit Visa)

 

Wie oft muss ich die Steuer bezahlen?

Die Steuer muss bei jeder neuen Visumbeantragung entrichtet werden. Sie ist also genauso lang gültig wie das Visum.


© Foto: Nicole Löwe
aktualisiert: 09/24

 

 

 

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